… laufendes Update

Wir ersuchen unsere Vereinsmitglieder, sich verantwortungsbewusst an die Empfehlungen der Experten zu halten, damit wir trotz Pandemie einen geregelten Fußball-Betrieb durchführen können!

Fortsetzung
30.6.21

Der ÖFB hat sein Muster-Präventionskonzept adaptiert und stellt es den Vereinen zur Verfügung. Wir haben unser COVID-19-Präventionskonzept ebenso neuerlich überarbeitet, um den verordneten Vorschriften zu entsprechen:

28.6.21

Die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung regelt, dass ab 1.7.21 sämtliche Einschränkungen für Sportstätten aufgehoben werden. Einzige Voraussetzung zum Betreten nicht öffentlicher Sportstätten ist wie bisher der „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“. Dies gilt jedoch erst ab zwölf Jahren. Die Anforderungen an das COVID-19-Präventionskonzept werden diesmal nicht geändert, allerdings wird es notwendig sein, dieses an die neuen Bestimmungen anzupassen.

18.6.21

Die UEFA droht London damit, die Halbfinal- und Finalspiele der EM zu entziehen, wenn nicht mehr Zuseher zugelassen werden. Budapest steht bereit, die Hauptstadt jenes Landes, das prozentuell zur Bevölkerung die höchsten Corona-Todeszahlen aller europäischen Länder aufweist (Quelle: Our World in Data). Krisenmanagement, wie man es von der UEFA kennt. Für den europäischen Fußballverband gibt es kein Coronavirus.

15.6.21

Nachdem sich 91% der Vereine gegen den alternativen Meisterschaftsmodus (s. Eintrag vom 31.5.21) ausgesprochen haben, bleibt der NÖFV in der kommenden Saison beim herkömmlichen Modus.

10.6.21

Mit einem Jahr Verspätung beginnt die UEFA EURO 2020, zwar mit teilweise erheblichen Zuschauerbeschränkungen, aber immer noch in elf verschiedenen ausrichtenden Ländern.

2.6.21

Die 4. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung bringt ein paar praktikable Erleichterungen ab 10.6.21: Die Maskenpflicht ist im Freien nun endgültig Geschichte, die Zuseher müssen am Eingang nicht mehr kontrolliert werden, sondern ihren „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ nur noch mitführen und die Gastronomie funktioniert im Freien auch bei Matches nach den allgemein gültigen Regeln.

31.5.21

Der NÖFV schlägt für die Saison 2021/22 einen alternativen Meisterschaftsmodus mit jeweils zwei Gruppen pro Spielklasse und anschließendem Play-Off vor. Die Vereine sollen bis 14.6.21 abstimmen, ob dieser Vorschlag zur Anwendung kommt. Die Bemühungen in aller Ehren, kommt dieser Vorschlag doch eine Saison zu spät. In der vergangenen Spielzeit wurde trotz späteren Starts keinerlei Anpassung vorgenommen, außer dass eine Wertung bereits nach der Hinrunde möglich gewesen wäre. Die Absolvierung der Hinrunde sollte in der kommenden Saison selbst bei einem neuerlichen Lockdown jedenfalls möglich sein.
Brasilien springt als Ausrichter für die Copa América 2021 ein, damit kann das Turnier wie geplant ab 13.6.21 über die Bühne gehen.

30.5.21

Zwei Wochen vor Beginn der Copa América 2021 steht die CONMEBOL ohne Austragungsort da. Kolumbien wurde die Ausrichtung aufgrund von Unruhen entzogen, nun fällt auch Argentinien durch die ansteigenden Corona-Fallzahlen weg. Ein neues Austragungsland wird gesucht. Die EM 2021 soll hingegen ab 10.6.21 in nunmehr elf verschiedenen Ländern stattfinden.

28.5.21

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen von COVID-19 lässt das International Football Association Board (The IFAB)  weiterhin für alle Bewerbe, die bis 31.12.2022 abgeschlossen sein sollen, fünf Wechsel zu. Die Verbände entscheiden autonom, ob sie die Regel zu Anwendung bringen.

19.5.21

Ab heute findet wieder ein regulärer Trainings- und Spielbetrieb statt, allerdings unter strengeren Auflagen als je zuvor. Unsere Vereinsmitglieder dürfen nur getestet, genesen oder geimpft trainieren. Das, was im LAZ-Betrieb bereits seit 1.2.21 mit nur einem Test pro Woche möglich ist, kommt nun mit über dreimonatiger Verspätung auch im Breitensport. Ein negativer Test heute ist genauso aussagekräftig wie ein negativer Test am 1.2.21. Warum die Öffnung also erst jetzt? Weil sich unser Gesundheitsministerium darauf versteift hat, Krankheiten zu bekämpfen, anstatt Gesundheit zu fördern.

18.5.21

Vor dem morgigen Trainingsstart korrigiert die 2. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung noch die unsinnigerweise überschießend vorgesehene Maskenpflicht auf Sportplätzen im Freien. Damit ist die Maske – außer bei Matches – auf unserem Sportplatz wie bisher nur in geschlossenen Räumen zu tragen.

17.5.21

Der Jugendausschuss des NÖFV beschließt die Nachwuchsbewerbe ab der U13 fortzusetzen und die Herbstmeisterschaft fertig zu spielen. Für die Altersklassen darunter können Freundschaftsspiele vereinbart werden.

15.5.21

Wir haben unser COVID-19-Präventionskonzept erneut überarbeitet, um den verordneten Vorschriften zu entsprechen:

14.5.21

Der ÖFB stellt seinen Vereinen ein adaptiertes Muster-Präventionskonzept nach den ab 19.5.21 gültigen Bestimmungen zur Verfügung.

12.5.21

Mit einer Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 werden die Schultests den Tests der öffentlichen Teststraßen gleichgestellt. Das hätte man bereits von Beginn weg so handhaben sollen, immerhin sind die in den Schulen eingesetzten Tests laut Herstellerangaben mitunter zuverlässiger als jene, die in den Teststraßen eingesetzt werden.

11.5.21

Der Wiener Fussballverband setzt seine Meisterschaft ab 12.6.21 fort, auch im Nachwuchs spielen die Punktemannschaften bereits ab 5.6.21. Für die anderen Mannschaften gilt wie für die Reservemannschaften, dass Freundschaftsspiele auf freiwilliger Basis vereinbart werden können. Der Wiener Landescup wird abgebrochen.

10.5.21

Die COVID-19-Öffnungsverordnung erlaubt nach über sechsmonatiger Pause ab 19.5.21 endlich wieder einen normalen Sportbetrieb. Gleichzeitig trifft unsere Vereinsmitglieder ab zehn Jahren eine umfassende Testpflicht. Ob die Schultests dabei akzeptiert werden, ist noch offen. Und auch die Rahmenbedingungen vor und nach der Sportausübung werden nochmals verschärft. So wird abweichend vom Status Quo erneut eine Maskenpflicht verordnet und auch das mit 15.3.21 bereits adaptierte Präventionskonzept wird knapp zwei Monate später erneut für schlecht befunden. Dieses hat ab sofort folgende Punkte zu umfassen:

1.spezifische Hygienemaßnahmen,
2.Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
3.Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
4.gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken,
5.Regelungen zur Steuerung der Personenströme und Regulierung der Anzahl der Personen,
6.Regelungen betreffend Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen,
7.Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen und die Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests.

Es scheint, als arbeiten wir mittlerweile nur mehr für den Papierkorb. Denn auch die ohnehin gesetzwidrig vorgeschriebene verpflichtende Besucherliste wird nun wieder zu einer freiwilligen. Anders als die Maskenpflicht ist diese nämlich im Freien nicht zwingend.

4.5.21

Sowohl in der Steiermark als auch in Oberösterreich werden die Meisterschaften ohne Wertung abgebrochen. In Oberösterreich gibt es allerdings in zwei Klassen, wo die Hinrunde fertig gespielt werden konnte, Aufsteiger. Die Nachwuchsbewerbe sollen ab Ende Mai weitergespielt werden. Mittlerweile ist auch klar, dass die Regionalligen nicht fertig gespielt werden können und es daher erneut keine Aufsteiger in bzw keine Absteiger aus der zweiten Profi-Liga geben wird.

3.5.21

Nachdem aus der kurzen Trainingspause über Ostern ein ganzes Monat mit Trainingsverbot wurde, können wir mit heute unseren eingeschränkten Trainingsbetrieb auf unserem Sportplatz wieder aufnehmen, weiterhin aber ohne Match und Zweikämpfe und nur in Kleingruppen.

1.5.21

Auch der Kärntner Fußballverband bleibt bei seiner Entscheidung vom 25.3.21, die restlichen Runden der Hinrunde auszutragen, der Cup-Bewerb wird hingegen abgesagt.

30.4.21

Der Vorarlberger Fußballverband versucht seine Meisterschaften zu Ende zu spielen. Allerdings sollen nur mehr jene Partien ausgetragen werden, bei denen es noch um Aufstiegsplätze geht. Es soll also nur Aufsteiger, aber keine Absteiger geben.

28.4.21

Auch der Salzburger Fußballverband gibt die Annullierung der Saison 2020/21 bekannt.

26.4.21

Der Burgenländische Fußballverband bricht seine Meisterschaft ebenfalls ohne Wertung und damit ohne Auf- und Absteiger ab.

23.4.21

Und täglich grüßt das Murmeltier. Die Maßnahmen werden mit der 10. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bis 2.5.21 verlängert.

16.4.21

Die 9. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung verlängert die aufrechten Maßnahmen bis 25.4.21.

15.4.21

Mittlerweile reicht den LAZ-Spielern für die Teilnahme am normalen Trainingsbetrieb bereits der wöchentlich vorzulegende Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests in der Schule, wenn dieser vom beaufsichtigenden Pädagogen bestätigt wird. Im Breitensport besteht nicht einmal die Möglichkeit, sich mit einem „offiziellen“ Test am selben Tag freizutesten. Diese Ungleichbehandlung ist einfach nicht nachvollziehbar.

13.4.21

Der NÖFV gibt nun bekannt, aufgrund des nach wie vor aufrechten Trainingsverbots den Beschluss vom 6.3.21 umzusetzen und die Saison 2020/21 im Erwachsenenbereich abzubrechen. Damit gibt es zwei Mal in Folge keine Wertung und keine Auf- und Absteiger, womit sich natürlich erneut die Frage aufdrängt, warum man nicht von vornherein vorausblickender geplant hat. In Bayern wurde beispielsweise die Saison 2019/20 nicht abgebrochen, sondern bis 30.6.21 verlängert. Dennoch ist auch dort unklar, ob sich noch alle Spiele ausgehen, oder sogar diese verlängerte Saison abgebrochen werden muss.
Im Nachwuchsbereich soll auch beim NÖFV noch zugewartet werden, da es dort nur um wenige noch ausständige Spiele geht.

11.4.21

Ein Blick nach Deutschland: Die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) fordert die Politik in einem offenen Brief auf, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie endlich an den Erkenntnissen der Wissenschaft auszurichten. Denn allgemein anerkannter Wissenstand (s. auch Positionspapier vom 7.12.20) ist, dass sich die Gefahr in Innenräumen befindet. Aktuelle Maßnahmen verbieten jedoch jegliche Zusammenkünfte im Freien und drängen die Bürger förmlich dazu, sich in den Privaträumen im Geheimen zu treffen. In Österreich zeichnet sich leider ein ähnliches Bild. Effektive Pandemiebekämpfung sieht anders aus.

9.4.21

Die 8. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung verlängert die aufrechten Maßnahmen noch einmal bis 18.4.21.
ServusTV hat die Initiative BEWEG DICH! ins Leben gerufen und unterstützt österreichische Sportvereine in der Nachwuchsarbeit mit bis zu 3.000,- Euro.

6.4.21

Wieder einmal buchstäblich in letzter Sekunde werden die bestehenden Einschränkungen in Burgenland, Niederösterreich und Wien durch die 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bis vorerst 10.4.21 verlängert. Zusätzlich ist Einzeltraining nun nur noch mit engsten Angehörigen möglich – dies gilt aber nur, wenn das Training auf Sportstätten gem § 3 Z 11 BSFG 2017 stattfindet. Wir dürfen also Einzeltraining für unsere Vereinsspieler anbieten, aber nicht am eigenen Sportplatz.

31.3.21

Die UEFA hat die am 1.10.20 aufgestellte Zuseherbeschränkung auf 30% der Stadionkapazität bei internationalen Spielen wieder aufgehoben und überlässt es den lokalen Behörden, über die zugelassenen Zuseher zu entscheiden. Damit ist auch der Weg für volle Stadien bei der EM 2021 frei – das eigentlich dahinterstehende Interesse.

30.3.21

Durch die 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung werden die bestehenden Maßnahmen, insbesondere das Trainingsverbot im Erwachsenenbereich, bis 25.4.21 verlängert. Zusätzlich ist in Burgenland, Niederösterreich und Wien von 1.4.21 bis 6.4.21 auch im Nachwuchsbereich nur Einzeltraining und erst danach wieder Kleingruppentraining mit Abstand erlaubt. Eine politische Alibi-Aktion, die ihresgleichen sucht. Grundsätzlich sind aber bei uns nur zwei Trainingstage davon betroffen, weil über die Osterfeiertage sowieso kein Betrieb gewesen wäre. Im „Spitzennachwuchs“ ist ein normales Training mittels Freitesten unverändert möglich. Diese Ungleichbehandlung kennen wir ja bereits (s. Einträge vom 29.1.21 und 15.2.21).

29.3.21

Der Steirische Fußballverband hat entschieden, die Saison fortzusetzen, sollte ein Mannschaftstraining spätestens ab 17.5.21 möglich sein. Wenn nicht, wird die Saison 2020/21 ohne Wertung abgebrochen.

25.3.21

Während die Inzidenz in Wiener Neustadt bereits so hoch ist, dass sich die Zivilbevölkerung für eine Ausreise freitesten muss, treffen sich die Nationalmannschaften von USA und Jamaika heute zu einem Freundschaftsspiel in Wiener Neustadt. Am 30.3.21 kommen dann auch noch Costa Rica und Mexiko. Letztere spielen drei Tage vorher ein Freundschaftsspiel in Wales. Von dort ist zwar eine Einreise nach Österreich im Augenblick verboten, dies gilt allerdings nicht für berufliche Zwecke, worunter wohl auch das Spielen von Freundschaftsspielen bei Berufsfußballern fällt.
Auch der Kärntner Fußballverband hat die Rückrunde abgesagt und möchte versuchen, die restlichen Spiele der Hinrunde noch bis Sommer fertig zu spielen. Anders als in Niederösterreich wird es jedenfalls Aufsteiger, allerdings keine Absteiger geben.

23.3.21

Die 5. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung stellt klar, dass die Personenbeschränkung von zehn Personen zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen bei Sportzusammenkünften nicht für zur Durchführung der Veranstaltung erforderliche Personen gilt. Zeugwart oder Platzwart dürfen also auch anwesend sein, um beispielsweise die Sportanlage auf- und zuzusperren.

19.3.21

Mit Erkenntnis V 530/2020 vom 9.3.21, das heute publik gemacht wurde, spricht der VfGH aus, dass das Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, das von 16.3.20 bis 30.4.20 in Kraft war, gesetzwidrig war. Allerdings galt bereits seit 20.3.20 zusätzlich ein generelles Betretungsverbot von Sportplätzen, das wohl in der anfänglichen Formulierung ebenfalls überschießend war, jedoch noch nicht vor dem Höchstgericht ausjudiziert wurde.

17.3.21

Nachdem nun auch der Breitensport – zwar nicht richtig, aber doch ein bisschen – trainieren darf, verbietet der ÖFB nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium allen Sportlern, die unter den Spitzensportparagraphen fallen, ein zusätzliches Training außerhalb der dem abgestimmten Präventionskonzept unterliegenden Einrichtungen, damit es zu keiner Durchmischung von Personengruppen kommt. Im Klartext heißt das: ein LAZ-Spieler darf nur entweder im LAZ oder bei seinem Heimatverein trainieren. Beides ist nicht möglich. Die Zweiklassengesellschaft wird immer deutlicher sichtbar.

16.3.21

Der ÖFB hat seine 11 Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Trainingsbetriebes im Kinder- und Jugendfußball im Freien adaptiert und den Vereinen zur Verfügung gestellt.

15.3.21

Ab heute findet wieder ein eingeschränkter Trainingsbetrieb auf unserem Sportplatz statt, allerdings ohne Match und Zweikämpfe und nur in Kleingruppen.

14.3.21

Wir haben unser COVID-19-Präventionskonzept nach den neuen Vorgaben aktualisiert, damit wir morgen wieder mit dem eingeschränkten Trainingsbetrieb starten können:

13.3.21

Der ÖFB stellt den Vereinen ein umfassendes Muster-Präventionskonzept zur Verfügung, das sogar über die verordneten Vorgaben hinausgeht.

12.3.21

Die 4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ermöglicht einen Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag im Freien ab 15.3.21, nicht jedoch ein Fußballtraining. Weiterhin gilt nämlich ein Mindestabstand von 2m, der jedoch wie schon im Frühling 2020 „kurzfristig unterschritten werden darf“, um ein Tennis-Doppel zu ermöglichen. Die Gruppengröße beträgt maximal zehn Personen zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen, die alle sieben Tage ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen oder alternativ während der gesamten Trainingseinheit eine FFP2-Maske tragen müssen.
Im organisierten Vereinsbetrieb ist zusätzlich ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen, das insbesondere folgende Themen enthält:

1.Verhaltensregeln von Sportlern in hygienischer Hinsicht,
2.Gesundheitscheck vor der Sportausübung,
3.Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material und
4.Nachvollziehbarkeit von Kontakten.

Das ist nicht die gleiche Auflistung wie beim bisher umzusetzenden Präventionskonzept – warum auch etwas verwenden, das sich bewährt hat? Der wichtigste Punkt „Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion“ entfällt mit den neuen Vorgaben. Für die Umsetzung haben wir diesmal etwas mehr als 48 Stunden Zeit bekommen und wir sind gespannt ob das Gesundheitsministerium aus der Vergangenheit gelernt und mit den Dachverbänden gesprochen hat, sodass diese rechtzeitig ein Musterkonzept zur Verfügung stellen können.
Eine weitere Auflage kommt für Vereine hinzu: Zum „Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung“ müssen von „Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben“ Daten erhoben werden, zu deren Herausgabe diese gem § 5c Epidemiegesetz verpflichtet sind. Ob diese Bestimmungen im Fall der Verweigerung der Datenherausgabe halten, sei dahingestellt.
Bestehen bleibt der verfassungsrechtlich nicht gedeckte Umstand, dass vom Sportministerium kategorisierte Leistungssportler wie Nachwuchsspieler von Profi-Vereinen und LAZ-Spieler (s. Einträge vom 29.1.21 und 15.2.21) sich freitesten und dann mit Körperkontakt trainieren können, während diese Möglichkeit dem Breitensport weiterhin verwehrt wird.

11.3.21

Vor einem Jahr haben wir als einer der ersten Vereine den Trainingsbetrieb ausgesetzt und noch ist keine Rückkehr in den Normal-Modus in Sicht.

8.3.21

Die 3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung verlängert die bestehenden Einschränkungen, diesmal allerdings um einen kürzeren Zeitraum bis 14.3.21. Für danach sind Lockerungen zu erwarten. Ob das Gesundheitsministerium dabei auf den Sport setzt, bleibt abzuwarten.

6.3.21

Der NÖFV gibt bekannt, dass die Rückrunde der aktuellen Saison jedenfalls entfällt. Sollte bis 18.4.21 kein Trainingsstart erlaubt werden, so würde die Saison erneut komplett abgebrochen werden.
Die CONMEBOL verschiebt die nächsten beiden Spieltage der WM-Qualifikation aufgrund der Reiserestriktionen auf einen späteren Termin.

5.3.21

Ab heute sind Anträge im NPO-Fonds für das 4. Quartal 2020 möglich und in letzter Sekunde wurde auch die 2. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung kundgemacht, die die Fördervoraussetzungen determiniert. Bis Weihnachten wurden ca 14.000 Anträge gestellt und 270 Mio Euro genehmigt, daher ist noch genug Geld im mit 700 Mio Euro dotierten NPO-Fonds vorhanden.
Das Sportministerium hat gemeinsam mit Sport Austria und Dach – und Fachverbänden das Maßnahmenpaket #comebackstronger erarbeitet, das 57 Maßnahmenvorschläge erfasst und den Sport aus der Krise führen soll.

2.3.21

Die Vereinigung der Fußballer (VdF) fordert nun in einer Pressemeldung die Trainingserlaubnis für den gesamten Amateursport.
Sport Austria hat gemeinsam mit dem Österreichischen Tennisverband und der Steuerberatung tpa einen Überblick und Vergleich über die coronabedingten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen in Österreich erstellt.

1.3.21

Ein kleiner Hoffnungsschimmer wurde mit der Ankündigung der Bundesregierung, ab Mitte März wieder Freiluftsport zumindest für Kinder und Jugendliche zuzulassen, verbreitet. Der genaue Zeitpunkt und die konkreten Ausgestaltungen bleiben abzuwarten.

26.2.21

Um 17:00 haben wir gemeinsam mit fast 1.000 weiteren Fußballvereinen österreichweit an einem „stillen Protest“ der Initiative Kinder brauchen Sport teilgenommen, um auf die Wichtigkeit von Sport aufmerksam zu machen.

Gleichzeitig hat der vergangene Woche angekündigte Sport-Gipfel stattgefunden, bei dem die Spitzenfunktionäre der Sportverbände mit den politischen Entscheidungsträgern über die Wiederaufnahme des organisierten Amateursports verhandelt haben. Eine Entscheidung soll es am 1.3.21 geben.

25.2.21

Mit der 2. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung werden die bestehenden Maßnahmen erneut verlängert, bis 9.3.21.

24.2.21

Aufgrund von Terminüberschneidungen durch die verschobenen WM-Qualifikationsspiele der AFC mussten Australien und Katar ihre Teilnahme als Gastmannschaften bei der Copa América 2021 absagen. Diese soll zeitgleich zur EM 2021 im Juni und Juli in Argentinien und Kolumbien stattfinden.

23.2.21

Auf der renommierten Fußball(fan)plattform abseits.at ist ein Beitrag unseres Obmanns mit dem Titel „Corona und die Zweiklassengesellschaft Fußball“ erschienen, der sich um die Ungleichbehandlung von Nachwuchsspielern in Österreich dreht.
Auch der NÖ Sport-Landesrat, der im bisherigen Verlauf der Corona-Krise hauptsächlich als Wirtschafts-Landesrat in Erscheinung getreten ist, fordert nun in einer Pressemeldung, dass der Sportnachwuchs bei Öffnungsschritten an erster Stelle stehen soll.
Das Exekutivkomitee der UEFA hat die beiden im Sommer angesetzten U19-EM-Endrunden bei Damen und Herren abgesagt.

22.2.21

In Nordrhein-Westfalen, dem größten Bundesland Deutschlands, dürfen Individualtrainings im Freien wieder abgehalten werden, solange dabei ein Mindestabstand von 5m eingehalten wird. Außerdem ist ab sofort das Training von verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (Pendant zu den österreichischen LAZ) erlaubt.

19.2.21

Der ÖFB hat einen offenen Brief an die Regierungsspitze gerichtet, in dem mit klaren Worten auf die massiven gesundheitlichen Auswirkungen des bestehenden Sportverbots hingewiesen und eine sofortige Ermöglichung des Trainingsbetriebs im Breitensport gefordert wird. Wir unterstützen diese Forderung vollinhaltlich.
Mit dem AFC lebt erstmals ein Kontinentalverband vor, wie man das Reiseaufkommen im Spitzensport beschränken kann, um nicht unnötigerweise noch mehr zur Verbreitung des Virus beizutragen. Da ein Großteil der asiatischen WM-Qualifikationsspiele aufgrund von Reisebeschränkungen nicht ausgetragen werden kann, sollen diese erst in zwei Monaten im Turnierformat an wenigen Orten ausgetragen werden. Die UEFA könnte sich ein Beispiel nehmen …

18.2.21

Sport- und Gesundheitsministerium laden Vertreter des organisierten Sports in der kommenden Woche zu einem Sport-Gipfel, um an „Sicherheitskonzepten für die Bereiche des Vereins-, Freizeit- und Gesundheitssports“ zu arbeiten. Diese Konzepte werden aber bereits seit Wochen von der Bundessportorganisation, den Dach- und Fachverbänden sowie einzelnen Vereinen an das Gesundheitsministerium herangetragen und dort gekonnt ignoriert. Anstatt zu reden, wäre nun endlich handeln angesagt.

17.2.21

Die 1. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung verlängert die bestehenden Einschränkungen im Sport bis 27.2.21.
Das Exekutivkomitee der UEFA hat entschieden die UEFA Youth League aufgrund der Coronavirus-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Ausrichtung von Wettbewerben abzubrechen. Indes geht der Reisewahnsinn bei den Kampfmannschaften weiter: 16 von 48 Spielen des aktuellen Spieltags der UEFA Champions League bzw Europa League finden in einem anderen Land als jenem des Heimvereins statt.

15.2.21

Ab heute dürfen alle U11-U14-Mannschaften von Bundesligavereinen unter Beachtung eines Präventionskonzepts wieder trainieren, da diese vom Sportministerium als Spitzensport gem § 3 Z 6 BSFG 2017 eingestuft wurden. Damit stellt sich wie schon beim Trainingsstart der LAZs (s. Eintrag vom 29.1.21) die Frage, warum diese Mannschaften von einem Tag auf den anderen plötzlich Spitzensport sind und – noch skurriler – warum die U11-U14-Mannschaften Spitzensport betreiben, nicht aber die U15-U18-Mannschaften.
Obwohl diese erneute Lockerung weiter Hoffnung macht, dass auch der Amateursport bald trainieren darf, wirkt der Status Quo höchst befremdlich. Denn diese Ungleichbehandlung ist schlichtweg nicht sachlich zu begründen und widerstößt in erschreckend eindeutiger Art gegen den Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung.

9.2.21

Aufgrund der starken Reisebeschränkungen in vielen europäischen Ländern sind mehrere Spiele der UEFA Champions League und UEFA Europa League nicht wie geplant durchzuführen, da jeweils eine Mannschaft ins jeweilige andere Land nicht ein- oder ausreisen dürfte oder sich nach der Rückkehr in eine mehrtägige Quarantäne begeben müsste. Die UEFA ist bereits bekannt dafür, kein Verständnis für vom Corona-Virus betroffene Clubs aufzubringen und zwingt die Gastgeber bei Undurchführbarkeit zur Bekanntgabe eines anderen Spielorts, in dem das Spiel nach den nationalen Bestimmungen durchgeführt werden darf. Andernfalls würde das Spiel mit 0:3 gewertet werden. Mittlerweile sind fünf Spiele in andere Länder verlegt worden. So wird das Reiseaufkommen verdoppelt, da nun auch die Heimmannschaft reisen muss und im Endeffekt stehen sich wiederum die selben (ohnehin negativ getesteten) Spieler und Betreuer eben in einem anderen Land gegenüber. Dass man Spieltermine verlegen könnte, bis sich die Situation wieder etwas entspannt hat, war aufgrund der Terminnot natürlich keine Option. Denn bereits im Juni will man die EM 2021 durchbringen, bei der die Nationalmannschaften kreuz und quer durch zwölf europäische Länder reisen sollen.

8.2.21

Durch die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung werden in einigen Bereichen Lockerungen vorgenommen, die Regeln für den Sport werden jedoch wortgleich aus den Vorgänger-Verordnungen übernommen. Damit besteht das Kontaktsportverbot im Amateurbereich weiterhin bis zumindest 17.2.21.
Gleichzeitig werden die Schulen geöffnet und alle Schüler regelmäßig getestet. Die Wahrscheinlichkeit, mit der Nicht-Infizierte als nicht-infiziert erkannt werden, liegt laut Produktinformation des Testherstellers bei 99,26%. Dennoch dürfen diese Kinder und Jugendliche weiterhin keinen Vereinssport ausüben. Unter der Annahme, dass flächendeckend alle Schüler getestet werden, wären das in absoluten Zahlen über 1,1 Mio Schüler, die negativ getestet und auch tatsächlich negativ sind, trotzdem aber auf Sport weitestgehend verzichten müssen.
Der ÖFB leitet aus den neuen Vorgaben ab, dass nunmehr Individualtraining unter Wahrung der Abstandsregel von 2 Metern möglich ist, wenn für jede Person mindestens 20m2 zur Verfügung stehen: „An diesem Training dürfen nur ein Trainer und höchstens drei erwachsene plus sechs minderjährige Spieler teilnehmen, falls alle Spieler im selben Haushalt leben. Anderenfalls ist ein Individualtraining mit einem Trainer und einem Spieler aus einem fremden Haushalt möglich.“

4.2.21

Ab heute gilt die 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, mit der die bestehenden Regeln bis 7.2.21 verlängert werden.

1.2.21

Ab sofort läuft unter kinderbrauchensport.at die bislang größte Initiative zur Zulassung des Nachwuchssports, um die Langzeitschäden für unsere Kinder nicht noch größer werden zu lassen. Als einer von über 1.000 Fußballvereinen österreichweit unterstützen wir die Initiative von Beginn an, in den nächsten Wochen sollen noch viele weitere Vereine (auch aus anderen Sportarten) dazustoßen. Die Petition an die österreichische Bundesregierung kann hier unterschrieben werden.

Außerdem besteht für alle Kinder die Möglichkeit selbst zu Wort zu kommen und ihre Videobotschaft direkt an die Entscheidungsträger zu richten: upload.kinderbrauchensport.at

29.1.21

Ab 1.2.21 dürfen die Hauptkader der Landesverbandausbildungszentren unter Beachtung eines strengen Präventionskonzepts wieder das Training aufnehmen. Bislang war das Training nur für die Akademien erlaubt, nun stuft das Sportministerium auch die LAZs als Spitzensport gem § 3 Z 6 BSFG 2017 ein. Ab 8.2.21 dürfen auch die Vorstufen der LAZs wieder trainieren. Warum LAZ-Spieler bislang nicht als Spitzensportler eingestuft wurden und nun plötzlich schon, entzieht sich jeglicher Logik. Aber immerhin ist es ein wichtiger Schritt hin zur Wiederaufnahme des Nachwuchstrainings im Breitensport.

28.1.21

Die UEFA hält an ihrem Plan, die EM 2021 in zwölf verschiedenen Ländern austragen zu wollen, trotz der zu erwartenden Reiseschwierigkeiten fest. Ob Zuschauer zugelassen werden, möchte man im April entscheiden.

21.1.21

Durch die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wird das Verbot von Kontaktsportarten im Amateurbereich bis 3.2.21 fortgeschrieben.

18.1.21

Der ÖFB informiert über die gebildete Corona-Allianz der Teamsportverbände. Gemeinsam wollen die elf Teamsportarten und deren Verbände – American Football, Baseball, Basketball, Eishockey, Faustball, Fußball, Handball, Hockey, Rugby, Volleyball und Wasserball – „für professionelle Lösungen und realistische Perspektiven für ihre Vereine und Mitglieder eintreten“ und „verhindern, ganze Jahrgänge bei den Kindern und Jugendlichen zu verlieren“.

15.1.21

Auch die anstehende FIFA-Klub-Weltmeisterschaft in Katar wird nicht ohne Beeinflussung durch die Corona-Krise über die Bühne gehen. Der ozeanische Vertreter Auckland City FC hat der FIFA mitgeteilt, dass es der Mannschaft aufgrund der Quarantänebestimmungen in Neuseeland nicht möglich ist, am Bewerb teilzunehmen.

14.1.21

Mit der 2. Novelle zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung werden sämtliche Einschränkungen erneut bis 24.1.21 verlängert.

13.1.21

Mitten in der zweiten Hochphase der Pandemie lässt die IHF 32 Teams aus aller Welt zur 27. Handball WM in Ägypten zusammenkommen. Ursprünglich hätten auch Zuseher (begrenzt auf 20 Prozent des Fassungsvermögens) erlaubt sein sollen, davon ist man vor wenigen Tagen aber wieder abgerückt. An einen sportlich fairen Wettkampf ist freilich nicht zu denken. Einige Teams sind durch positive Corona-Fälle stark ersatzgeschwächt, Tschechien und die USA haben ihre Teilnahme gestern zurückgezogen, da sie keine konkurrenzfähigen Mannschaften mehr stellen hätten können. Möglicherweise ist im Augenblick nicht unbedingt der richtige Zeitpunkt für große internationale Sportereignisse.

7.1.21

Der Präsident des Kärntner Fußballverbands wagt einen erneuten Vorstoß und hat einen öffentlichen Brief an die Bundesregierung verfasst, mit der Bitte den Trainingsbetrieb zur Vermeidung gesundheitlicher und sozialer Folgeschäden zuzulassen.

Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde die steuerfreie Auszahlungsmöglichkeit der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) an Einsatztagen, die aufgrund der COVID-19-Krise nicht stattfinden können, bis 31.3.21 verlängert.

4.1.21

Die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verlängert das Verbot von Kontaktsportarten im Amateurbereich bis 14.1.21.

24.12.20

Der FIFA-Ratsausschuss hat beschlossen, die U17- und die U20-WM in Folge der COVID-Krise und der damit verbundenen internationalen Reiseeinschränkungen um zwei Jahre auf 2023 zu verschieben.

23.12.20

Der ÖFB gibt bekannt, dass die am 17.12.20 kommunizierten Ausnahmen zum Kleingruppentraining durch die verschärften Maßnahmen keine Gültigkeit mehr haben sollen. Auch die bisher angenommene Meinung war eine reine Interpretation von nicht näher bezeichneten Behörden. Wozu man mit derartigen Meldungen in einer Zeit, in der sowieso kein regulärer Trainingsbetrieb im Freien stattfindet, hinausgeht – wir müssen es nicht verstehen. Zu hoffen bleibt, dass im kommenden Jahr rasch wieder ein normales Mannschaftstraining möglich sein wird.

22.12.20

Ab 26.12.20 gilt die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, die die schon bekannten Einschränkungen bis 4.1.21 verlängert.

21.12.20

Sport Austria hat die Studie „aktives Sportverhalten und passiver Sportkonsum präsentiert, die den Einfluss der Corona-Pandemie auf Österreichs Sport-Community aufzeigt. Gefordert wird eine umfassende Bewegungsoffensive mit starken Unterstützungsmaßnahmen für die Breitensportvereine.
Der NÖFV hat ein Heimtrainingsprogramm für die nächsten Wochen bis Ende Jänner zusammengestellt. Danach wird hoffentlich wieder ein gemeinsames Mannschaftstraining am Sportplatz möglich sein.

17.12.20

Der ÖFB gibt zum Thema Kleingruppentraining im Freien bekannt, dass „die Behörden diesbezüglich nunmehr eine sportfreundliche Auslegung bestätigt haben“. Maximal zwei Erwachsene und sechs Minderjährige bis 18 Jahre dürfen im Freien unter Einhaltung des Mindestabstandes trainieren, sofern für jede Person ein Bereich von 10 m2 zur Verfügung steht.

16.12.20

Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung löst ihre Vorgängerin mit 17.12.20 ab und verlängert das Verbot von Kontaktsportarten im Amateurbereich bis 26.12.20.

15.12.20

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2021 wird auch das Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds geändert und der NPO-Fonds um 250 Mio Euro aufgestockt. Die genauen Modalitäten der Abwicklung werden in einer eigenen Richtlinie geregelt, die noch nicht bekannt ist.

12.12.20

Der NÖFV-Vorstand hat in seiner Sitzung vom 11.12.20 einen groben Fahrplan für Frühling 2021 aufgestellt. Abhängig ist jedoch alles von den Einschränkungen durch die Bundesregierung. Der klare Trend, möglichst alle Spiele durchboxen zu wollen, ist jedoch erkennbar. Anders als im Herbst sollen Vereine dazu gezwungen werden, Heimspiele durchzuführen. Bereits vor der Saison wurde klargestellt, dass die Meisterschaften gewertet werden, sobald die Hinrunde fertig gespielt ist. Nun wird jedoch ergänzt, dass in Gruppen, in denen das gesamte Meisterschaftsjahr nicht regulär beendet werden kann, die Reihung und damit die Auf- und Absteiger mittels Quotienten (Punkte dividiert durch Anzahl der Spiele) ermittelt werden. Dies führt zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung, die je nach Auslosung zu einem besseren oder schlechteren Abschneiden resultieren wird.
Bereits am 14.7.20 haben wir darauf hingewiesen, dass das vom NÖFV angesetzte Spielprogramm im Herbst nicht durchzubringen sein wird. So ist es gekommen und in den meisten Meisterschaftsgruppen konnten etwa 2/3 der Spieltage fertig gespielt werden. In unserem Fall sind es fünf Spiele, die noch im Frühling nachgeholt werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist auch nicht absehbar, dass die Frühlingsmeisterschaft ohne weitere Einschränkungen über die Bühne gehen wird, oder Spiele teilweise verschoben werden müssen.
Vielleicht wäre es langsam an der Zeit, eine realistischere Herangehensweise an den Tag zu legen und sich auf das sportlich faire Fertigspielen der Hinrunde zu konzentrieren. Sollte man damit rechtzeitig fertig werden, könnte man die wenigen verbleibenden Wochen für Turniere oder einen Cup-Bewerb nutzen. Die komplette Saison 2020/21 werden wir nur dann schaffen, wenn uns der NÖFV auch noch zu englischen Wochen zwingt.

11.12.20

Das Parlament hat mit den Stimmen aller Parteien einen Entschließungsantrag mit dem Titel „#comebackstronger – Maßnahmenprogramm für den Österreichischen Sport nach der COVID-19-Krise“ angenommen. Wie ernst dieser gemeint sein kann, zeigt ua die Anführung der „Forcierung einer Arbeitsgruppe“ zur täglichen Turnstunde. Ein Projekt, das seit 2012 fix und fertig ausgearbeitet in der Schublade der Bundes-Sportorganisation Sport Austria liegt, jedoch an der finanziellen Unterstützung scheitert. Benötigt werden jährlich 50 Mio Euro, zur Verfügung gestellt werden aktuell 8 Mio Euro. Eine Arbeitsgruppe braucht es jedenfalls nicht.

10.12.20

Auch der Europäische Tischtennis-Verband bringt null Verständnis für Vereine auf, die vom Corona-Virus betroffen sind. Die SPG Wels kann aufgrund eines positiven Testergebnisses nicht mit der A-Mannschaft in der Champions League spielen. Da in diesem Fall ein Bewerbsausschluss droht, ist der Verein gezwungen, mit zwei Zwölfjährigen anzutreten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie nehmen nicht nur im internationalen Fußballgeschäft bereits befremdliche Ausmaße an.

9.12.2020

Der NÖFV hat die Christmas Nachwuchsfußball Challenge 2020/21 ins Leben gerufen, die am 21.12.2020 startet. Spieler aus dem LAZ NÖ Industrieviertel zeigen kurze Technikaufgaben vor, die nachgemacht und als Video auf die facebook-Seite des jeweils regional zuständigen LAZ hochgeladen werden sollen. Da das LAZ Admira nicht vertreten ist, wäre das in unserem Fall die facebook-Seite des LAZ NÖ Industrieviertel. Wer alle 12 Challenges postet und schafft, nimmt an der Prämierung teil. Ebenso erhält der Verein mit den meisten Teilnehmern einen Preis.

4.12.20

Ab 7.12.20 gilt die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die ein Sportverbot in der Halle sowie ein Verbot von Kontaktsportarten vorsieht und zumindest bis 23.12.20 in Kraft bleibt.
Der NÖFV hat ein Konzept zur weiteren Durchführung der Nachwuchs-Landesligen ausgearbeitet. Die ausstehenden Herbst-Runden sollen im Frühling nachgetragen werden, womit es keine Absteiger gibt. Anschließend erfolgt eine Neueinteilung der Gruppen. Eine Wertung soll es jedoch erst geben, „wenn Vereine zumindest 50% der Spiele absolviert haben“.

21.11.20

Auch in Deutschland sorgen die unterschiedlichen regionalen Maßnahmen für Verwirrung. Advance.Football hat daher eine Übersicht zusammengestellt, die laufend aktualisiert werden soll. Derzeit ist Nachwuchsfußball in drei Bundesländern weiterhin erlaubt, auch in der Schweiz dürfen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre trainieren.

18.11.20

Die Berufungskammer der UEFA hat entschieden, das Spiel Rumänien – Norwegen zugunsten der Rumänen strafzuverifizieren. Norwegen konnte nicht antreten, da die norwegische Gesundheitsbehörde aufgrund eines positiv getesteten Spielers kurzfristig die gesamte Nationalmannschaft unter Quarantäne gestellt hat. Auf die Idee, das Spiel nachzutragen, ist die UEFA scheinbar nicht gekommen. Sportliche Entscheidungen zählen im Millionenbusiness Fußball nichts. In dem Fall profitiert Österreich als direkter Gruppengegner, aber diese Entscheidung muss trotzdem als absolut schäbig bezeichnet werden. Soll die EM im kommenden Jahr auch auf diese Art und Weise entschieden werden?

Der Direktor der norwegischen Gesundheitsbehörde hat die UEFA inzwischen aufgefordert, Länderspiele für eine gewisse Zeit auszusetzen. Aber das geht halt leider nicht, solange Geld die Welt regiert …

17.11.20

Die Ereignisse auf internationaler Ebene werden immer skuriller. Da der Luzerner Kantonsarzt die komplette ukrainische Nationalmannschaft in Quarantäne geschickt hat, wurde das Ländermatch in der Schweiz von der UEFA abgesagt. So weit, so gut. Problematisch ist aber, dass die UEFA kein Interesse daran hat, das Spiel nachzutragen und nun eine Niederlage der Ukraine am grünen Tisch im Raum steht. Anstatt das Spiel einfach irgendwann mit lauter negativ getesteten Spielern nachzutragen, soll sich die gar nicht in Frage zu stellende Anordnung des Schweizer Arztes so auswirken, dass die Schweiz drei Punkte geschenkt erhält? Das hat mit Sport absolut gar nichts zu tun und man kann nur hoffen, dass das Spiel noch nachgetragen wird.

15.11.20

Durch die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wird das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ab 17.11.20 untersagt. Ausgenommen ist weiterhin nur der Spitzensport unter strengen Auflagen. Das Verbot gilt vorerst bis 6.12.20.

9.11.20

Die Sportunion hat die größte digitale Sportoffensive Österreichs gestartet. Auf mehreren Kanälen sollen mit Online-Videos und Live-Trainingssessions Kinder, Jugendliche, aber auch berufstätige Erwachsene zur Bewegung animiert werden. Ein gleichwertiger Ersatz zur fehlenden sportlichen Betätigung kann aber auch das nicht sein.

8.11.20

Als drittes deutsches Bundesland lockert Thüringen die bundesweiten Anti-Corona-Bestimmungen und erlaubt den organisierten Breitensport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

6.11.20

Sport Austria hat in ihrer Generalversammlung eine Resolution verabschiedet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, insbesondere den Nachwuchssport wieder zu ermöglichen.

4.11.20

Der Deutsche-Fußballbund appelliert an die Politik, Freiluftsport im Amateurbereich insbesondere für Kinder und Jugendliche wieder zuzulassen. Begründend wird angeführt, dass Sport im Freien nur ein geringes Ansteckungsrisiko bietet, gleichzeitig aber gesundheitsförderliche Aspekte aufweist und zudem eine hohe gesellschaftliche und soziale Bedeutung einnimmt. In Mecklenburg-Vorpommern ist Sport für Minderjährige weiterhin uneingeschränkt erlaubt, in Berlin dürfen zumindest Kinder bis zwölf Jahre unter Auflagen Vereinssport betreiben.

3.11.20

Mit heute ist unser Trainings- und Spielbetrieb erneut ausgesetzt. Einstweilen müssen wir wieder auf das Einzeltraining zurückgreifen, um uns die Zeit zu vertreiben und uns fit zu halten:

1.11.20

Mit der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird sämtlicher Sport in der Halle, sowie Kontaktsport auch im Freien ab 3.11.20 verboten. Vorerst gilt dies bis 30.11.20.

Was bisher geschah …